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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Mietgegenstand

1.1 Das Kraftfahrzeug verfügt über folgende Ausstattung: Warndreieck, Verbandskasten, Warnwesten und
Bedienungsanleitung befinden sich im Fahrzeug.

1.2 Das Kraftfahrzeug wird sauber mit vollem Tank übergeben und abgeholt. Der Motor ist nach Herstellerangaben mit
Motoröl befüllt.

1.3 Es bestehen für das Fahrzeug die folgenden Versicherungen: Teilkasko & Vollkaskoversicherung für
Selbstfahrervermiet-PKW mit einer Selbstbeteiligung/Haftungsbeschränkung in Höhe von 500,00€

§2 Pflichten des Mieters, Nutzung des Fahrzeuges

2.1 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn der Vermieter erteilt vorher seine
schriftliche Zustimmung. Eine Untervermietung des Fahrzeuges ist nicht gestattet.

2.2 Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug sorgfältig und gewissenhaft zu behandeln. Signalisieren die
Kontrollleuchten im Fahrzeug ein Problem, so hat der Mieter entsprechend den Anweisungen in der Betriebsanleitung
des Fahrzeuges zu handeln. Erfolgt die Vermietung für längere Dauer (mehr als eine Woche), verpflichtet er sich den
Ölstand und Reifendruck zu prüfen und ggf. unter Einhaltung der im Fahrzeugschein aufgeführten Daten die notwendigen
Maßnahmen vorzunehmen. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen. Der Mieter darf
das Fahrzeug optisch nicht verändern, insbesondere nicht durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.

2.3 Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich in den geografischen Grenzen Deutschlands nutzen. Außerhalb dieser
Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der
Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung
und Genehmigung des Vermieters erforderlich.

2.4 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen. Grundsätzlich
ausgeschlossen ist die Nutzung zu folgenden Zwecken: Teilnahme an Autorennen und ähnlichen Fahrten. Teilnahmen an
Geländefahrten und die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen, dreckigen oder gefährlichen Stoffen. Das
Transportieren von Haustieren im Fahrzeug ist zu unterlassen.

2.5 Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten.

2.6 Der Mieter versichert, dass seine Fahrerlaubnis nicht entzogen oder vorläufig entzogen ist und dass kein
Fahrverbot besteht. Weiterhin versichert der Mieter, dass alle vorgelegten Dokumente unverfälscht und gültig sind.

2.7 Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel
führen wird. Der Konsum von jeglichen berauschenden Mitteln im Fahrzeug ist strengstens verboten.

§3 Verhalten bei Verkehrsunfällen, Schäden & Haftung

3.1 Wird der Mieter während der Nutzung des Fahrzeuges verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall,
Wildschaden, Brand oder Ähnliches verwickelt, so hat er unverzüglich für eine polizeiliche Aufnahme des Unfall- bzw.
Schadenshergangs zu sorgen. Der Mieter hat dem Vermieter ferner einen schriftlichen Unfallbericht ggf. mit
Unfallskizze zu übergeben, der Mieter hat darin auch Namen und Adresse der Beteiligten, Zeugen und aller Mitfahrer
schriftlich festzuhalten.

3.2 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder
Verletzung sonstiger Pflichten aus §2 dieses Vertrages, während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Mieter haftet
in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch
oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es
schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur
Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen. Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe
des Fahrzeuges festgestellt wird.

3.3 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der
Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich Sache des Mieters. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Buß- und
Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den
Vermieter erheben.

3.4 Wird bei der Rückgabe des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt, der in diesem Vertrag bzw. im Übergabeprotokoll
nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Mieter den Schaden zu vertreten hat, es sei denn, er weist
nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Fahrzeuges bestanden hat.

3.5 Kann ein Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide
Vertragsparteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt zur Zahlung der
vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet.

3.6 Der Mieter kann den Mietpreis für die Dauer, der Gebrauchsbeeinträchtigung durch technischen
Defekt und/oder Reparatur anteilig mindern, sofern die Gebrauchsbeeinträchtigung nicht durch ein
Fehlverhalten des Mieters (z.B. Bedienungsfehler) verursacht wurde.

§4 Vorsätzliche Pflichtverletzung

4.1 Bei vorsätzlicher Verletzung einer der Pflichten von Paragraf 1 bis 3 durch grob fahrlässige
Beschädigungen oder Unfällen entfällt die vereinbarte Haftungsbeschränkung und der
Versicherungsschutz. Somit ist die ATIM-Autovermietung berechtigt, den Mieter/ Fahrer in einem zu Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfangs bis zur Höhe des Gesamtschadens in Anspruch zu
nehmen.

Serviceart & Preis (inkl. MwSt.)

  • Kfz-Sonderreinigung 50,00 EUR bei Verstoß gegen Rauchverbot
  • Kfz-Sonderreinigung 200,00 EUR bei starker Verschmutzung
  • No-Show Gebühr 70,00 EUR
  • Schadenbearbeitung 89,00 EUR
  • Bearbeitungspauschale bei nicht Vollgetanktem Fahrzeug: 20,00 EUR
  • Bearbeitungspauschale bei nicht gewaschenem Fahrzeug: 20,00 EUR
  • Bearbeitungspauschale Ordnungswidrigkeiten (Inland) 20,00 EUR
  • Bearbeitungspauschale Ordnungswidrigkeiten (Ausland) 50,00 EUR
  • Bearbeitungspauschale wegen unerlaubter Grenzüberschreitung 500,00 EUR