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Ihr Anspruch beginnt ab dem Unfalldatum bis zur Gutachtenerstellung. Ab Erhalt des Schadengutachtens haben Sie im Falle eines Totalschadens 14 Tage oder im Reparaturfall über die gesamte Reparaturdauer Anspruch auf ein kostenloses Unfallersatzfahrzeug.
Es besteht über die Mietdauer keine Kilometerbegrenzung.
Jeder der das 18. Lebensjahr vollendet und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, darf unsere Fahrzeuge fahren.
Alle Unfallersatzfahrzeuge in unserem Fuhrpark sind als Selbstfahrermietfahrzeuge (Vollkasko) versichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500€ .
Nein. Es bedarf bei einer Kaution, wenn Sie Unverschuldet am Verkehrsunfall sind und ein Unfallersatzfahrzeug in Anspruch nehmen.
Nein, unsere Unfallersatzfahrzeuge dürfen nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewegt werden.
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